vollmarketing.com, vollmarketing.at, vollinternet.at sind Domains der
VOLLmarketing Werbe GmbH
Firmensitz
A-1230 Wien
Brunner Strasse 77-79
HSW-Gewerbepark, Halle 1
WICHTIG!
Da wir ein Produktionsbetrieb und für unsere Kunden viel unterwegs sind, vereinbaren Sie bei Besuchen bitte unbedingt vorab einen Termin.
Dadurch haben wir die Möglichkeit, uns genügend Zeit für Sie zu nehmen.
Telefon
+43 1 997 43 15
E-Mail
hallo@vollmarketing.com
Firmenbuchnummer
FN414525x
Firmenbuchgericht
Handelsgericht Wien
UID
ATU68664199
Geschäftsführer
Andreas Gwozdz
Kammerzugehörigkeit
Österreichische Wirtschaftskammer
Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation
Aufsichtsbehörde
Magistratisches Bezirksamt für den 23. Bezirk
Urheberrecht
Der gesamte Inhalt dieser Website ist geistiges Eigentum der VOLLmarketing Werbe GmbH und urheberrechtlich geschützt. Eine – auch auszugsweise – Vervielfältigung, Darstellung, Vorführung, Weiterleitung oder anderweitige Nutzung für private, öffentliche oder gewerbliche Zwecke ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
Disclaimer
Wir haben auf unserer Website Links zu Seiten im Internet gelegt, deren Inhalt und Aktualisierung nicht in unserem Einflussbereich liegt. Für alle diese Links gilt:
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Jetzt gehts VOLL ans Eingemachte.
Hier sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. Geltungsbereich
Diese AGB stellen die Grundlage bei allen geschäftlichen Tätigkeiten der VOLLmarketing Werbe GmbH, nachfolgend kurz “Auftragnehmer” genannt, dar. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann anerkannt, wenn diese vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich angenommen werden.
2. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie der ausschliessliche Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien (A)
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. Es gilt österreichisches Recht.
3. Preisangebote
Preisangebote bedürfen der schriftlichen Form für deren Verbindlichkeit. Eine Änderung des Leistungsumfanges bedingt auch eine Änderung der Preise. Eine Erhöhung maßgeblicher Materialpreise (Folien, Verbrauchsmaterialien, etc.) sowie eine Erhöhung der Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen nach Festsetzung des Kaufpreises, aber vor Verrechnung der Lieferung/Leistung berechtigt den Auftragnehmer die daraus resultierenden Preiserhöhungen in Rechnung zu stellen. Mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Wir sind grundsätzlich berechtigt, vor Ausführung eines Auftrages ein firmenmäßig gezeichnetes Auftragsschreiben anzufordern.
4. Rechnungspreis
Der Auftragnehmer fakturiert seine Lieferungen/Leistungen mit dem Tage, an dem er – auch teilweise – liefert, für den Auftraggeber einlagert oder für ihn auf Abruf bereithält. Der Rechnungspreis kann vom Bestellpreis abweichen, wenn die in Punkt 3 erwähnten Änderungen der Berechnungsbasis eingetreten sind oder wenn nach der Auftragsfestlegung Änderungen mit Einverständnis des Auftraggebers durchgeführt wurden. Unberechtigte Abzüge von den Rechnungsbeträgen durch den Auftraggeber werden zzgl. der Kosten für den Verwaltungsaufwand (EUR 10,00 exkl. 20% Mwst.) nachverrechnet.
5. Zahlung
Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Zahlungen in bar bei Übernahme der Ware ohne Abzug zu leisten. Bei Anfertigungen oder bei Bestellungen die per Internet getätigt werden wird generell bei Übernahme der Ware verrechnet (Nachnahme). Der Auftragnehmer ist berechtigt, für Leistungen vom Auftraggeber eine entsprechende Anzahlung zu verlangen. Vor Leistung einer Anzahlung besteht für den Auftragnehmer keine Verpflichtung zur Auftragsausführung. Bei Arbeiten, die sich über einen größeren Zeitraum erstrecken, ist der Auftragnehmer berechtigt entsprechende Teilzahlungen für Teilleistungen zu fordern. Von diesen Zahlungsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form.
6. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 1% über dem, der Bankzinsen liegenden Wert verrechnet. Der Ersatz aller Kosten zur Forderungsbetreibung, insbesondere auch die Kosten eines konz. Inkassobüros oder eines Rechtsanwaltes gelten ausschließlich als vereinbart.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum des Auftragnehmers. Sie darf vor voller Bezahlung ohne Zustimmung des Auftragnehmers weder verpfändet, noch zur Sicherstellung übereignet werden.
8. Lieferzeit
Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage des Auftragseinganges beim Auftragnehmer, insoweit alle Arbeitsunterlagen klar und eindeutig dem Auftragnehmer zur Verfügung stehen und in der Auftragsbestätigung nichts abweichendes vermerkt wurde; sie endet an dem Tag, an dem die Ware den Betrieb des Auftragnehmers verlässt. Vereinbarte Lieferzeiten sind grundsätzlich Zirkatermine, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermine schriftlich zugesagt wurden. Für die Dauer der Prüfung an übersandten Entwürfen, Bürstenabzügen, Andrucken oder Mustern, wird der Lauf der Lieferzeit unterbrochen. Bei Lieferverzug kann der Auftraggeber erst nach schriftlicher Stellung einer Nachfrist die gesetzlichen Rechte geltend machen. Die Nachfrist muss der Art und dem Umfang des Auftrages angemessen sein. Soweit ein Schaden auf einem Verschulden des Auftragnehmers (ausgenommen grobes Verschulden) beruht, ist er mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt. Entgangener Gewinn kann nicht eingefordert werden. Höhere Gewalt entbindet den Auftragnehmer grundsätzlich von jeder Lieferverpflichtung, gleichgültig, ob sich diese höhere Gewalt in dem Betrieb des Auftragnehmers oder in Betrieben der Vor- und Zulieferer ereignet hat. In einem solchen Falle ist der Auftraggeber nicht berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten oder den Auftragnehmer für etwaige Schäden haftbar zu machen.
9. Lieferungen
Lieferungen erfolgen per Post oder Paketdienst ab Betrieb des Auftragnehmers, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, falls dies nicht anders vereinbart wurde. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten abgeschlossen.
10. Mehrlieferungen
Gerade bei Produkten, die in Serienanfertigung hergestellt werden (z.B. Aufkleber, Drucksorten,…) ist die Lieferung einer genauen Bestellmenge nicht möglich. Der Auftragnehmer hat daher das Recht Mehrlieferungen von bis zu 10% der Bestellmenge zu liefern und diese Mehrlieferung auch zu verrechnen.
11. Mängel
Geringe Abweichungen in Farbnuancen berechtigen nicht zur Mängelrüge. Eine Garantie für die Echtheit von Farben wird nur in jenem Ausmaß geleistet, in dem sich die Vorlieferanten dem Auftragnehmer gegenüber verpflichten. Für Druck- und/oder Ausführungsfehler, welche der Auftraggeber in den von ihm als druck- bzw. produktionsreif bezeichneten Abzügen oder produktionsreifen Mustern übersehen hat, ist der Auftragnehmer nicht haftbar. Telefonisch angeordnete Satzänderungen werden vom Auftragnehmer ohne Haftung für die Richtigkeit durchgeführt.
12. Beanstandungen
Beanstandungen sind nur innerhalb von 5 Werktagen nach Empfang der Ware zulässig und müssen dem Auftragnehmer unverzüglich bekanntgegeben werden. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Der Auftragnehmer hat das Recht der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung. Mängelrüge bei versteckten Mängeln muss innerhalb von drei Monaten nach Lieferung schriftlich angezeigt werden, widrigenfalls diese Mängel auch auf andere Weise nicht mehr geltend gemacht werden können. Bei Folien und sonstigen Materialien gelten jene Toleranzen, die in den entsprechenden Lieferbedingungen der Lieferindustrie enthalten sind. Der Auftragnehmer haftet keinesfalls für Schäden, die durch mangelhafte Lagerung der Erzeugnisse seitens des Auftraggebers entstanden sind.
13. Annahmeverzug
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsmäßig übersandte oder zur Abholung bereitgestellte Ware zu den Bedingungen laut Auftrag unverzüglich anzunehmen; kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt die Lieferung als an dem Tag erfolgt, an dem die Annahme vertragsmäßig hätte erfolgen sollen. Damit geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei vorliegendem Annahmeverzug, die Waren auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers selbst zu lagern oder bei einem Spediteur einzulagern.
14. Korrekturabzug
Der Auftraggeber erhält, sofern dies möglich ist, auf Wunsch vor der Produktion einen Korrekturabzug per Telefax oder E-Mail übersandt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Durchführung der Korrektur durch den Auftraggeber eine bestimmte Frist zu setzen, nach deren Ablauf der Korrekturabzug automatisch als genehmigt gilt. Wird von der Vorlage eines Korrekturabzuges Abstand genommen, so haftet der Auftraggeber für Unrichtigkeiten der Ausführung.
15. Urheber- und Vervielfältigungsrecht
Insoweit der Auftragnehmer selbst Inhaber der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Erzeugnissen oder an Teilen derselben ist, erwirbt der Auftraggeber mit der Abnahme der Lieferung nur das nicht ausschließliche Recht, die gelieferten Erzeugnisse zu verbreiten (§ 16, Urheberschutzgesetz). Im übrigen bleiben die Nutzungsrechte, insbesondere das Vervielfältigungsrecht, in der Hand des Auftragnehmers unberührt. Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Recht zu, die von ihm hergestellten Vorlagen (Satz, Filme und ähnliches) und Druckerzeugnisse (Drucksorten, Manuskripte, Rohdrucke u.ä.) zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken zu benutzen. Er ist nicht verpflichtet, derartige Vervielfältigungsmittel herauszugeben. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, beigestellte Vorlagen zu vervielfältigen oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen, sondern ist berechtigt anzunehmen, dass dem Auftraggeber alle Rechte zustehen, die für die Ausführung des Auftrages Dritten gegenüber erforderlich sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten.
16. Annahme von Aufträgen
Der Auftragnehmer ist grundsätzlich dazu berechtigt, die Annahme von Aufträgen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
17. Schadenersatzansprüche
Anfallende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers an den Auftragnehmer sind grundsätzlich mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.
18. Auftragsabmachungen
Alle Auftragsabmachungen bedürfen der schriftlichen Form. Mündliche oder telefonische Absprachen gelten, soweit diese nicht schriftlich bestätigt werden, als nicht erfolgt. Mitarbeiter der VOLLmarketing Werbe GmbH sind nicht berechtigt verbindliche Zusagen, in welchem Zusammenhang auch immer, zu machen. Eine Verbindlichkeit bedarf immer dem ausdrücklichen, schriftlichen Einverständisses des Geschäftsführers.
19. Namen- und Markenaufdruck
Der Auftragnehmer ist zum Aufdruck oder zur Anführung oder Anbringung seines Firmennamens, Markenzeichens und/oder seiner Internetadresse auf die zur Ausführung gelangenden Produkte auch ohne spezielle Bewilligung des Auftraggebers berechtigt.
20. Abweichungen
Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erlangen erst nach schriftlicher Vereinbarung Gültigkeit. Sie bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten. Sollten Streitpunkte irgendwelcher Art durch diese AGB nicht geregelt sein, gelten zusätzlich die Geschäftsbedingungen des grafischen Gewerbes bzw. der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation in der letztgültigen Fassung.